2. Ebene: Zufriedenheit mit zentralen Verwendungs-bereichen
Bei der Zufriedenheit mit zentralen Verwendungsbereichen von Studiengebühren ist zu beachten, dass diese auch bei solchen Studierenden ermittelt wurde, aus deren Sicht die erhobenen Studiengebühren noch nicht zur Verbesserung der Lehre eingesetzt wurden. Diese Studierenden wurden gebeten anzugeben, bei welcher übergeordneten Verwendung der Studiengebühren bei ihnen persönliche Zufriedenheit entstehen würde. Zu unterteilen ist also zwischen „empfundener Verwendung“ (Studierende, die angaben, dass an ihrer Universität die Studiengebühren bereits zur Verbesserung der Lehre eingesetzt wurden) und „gewünschter Verwendung“ (Studierende, die angaben, dass an ihrer Universität die Studiengebühren noch nicht zur Verbesserung der Lehre eingesetzt wurden).
„gewünschte“ Verwendung
Ranking der „Top–Verwendungsbereiche“ für Studiengebühren („gewünschte Verteilung“)
Es ergibt sich folgendes „Top 5“-Ranking der gewünschten Verwendungsbereiche für Studiengebühren: